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    Arbeitszeugnis - Infos



    Um ein Arbeitszeugnis korrekt zu erstellen benötigen Sie für den Einleitungsteil folgende Informationen:

      1.   vollständiger Name (eventuell mit Titel) und Geburtsort des Arbeitnehmers
      2.   Einstellungs- und Ausscheidedatum
      3.   Funktion, Stellenbeschreibung
      4.   Unter- und Überodnungsverhältnisse (an wen berichtete der MItarbeiter?

    Nicht unbedingt erforderlich, aber in vielen Fällen sinnvoll ist im Anschluss hieran eine Kurzpräsentation des Unternehmens. Zum einen wird der Kontext der Aufgaben und Leistungen des Mitarbeiters für den Leser hierdurch sehr viel deutlicher, zum anderen profitiert das Unternehmen durch einen zusätzlichen Marketingeffekt.

    Im folgenden Teil  der Tätigkeitsbeschreibung werden die wesentlichen Aufgaben des Mitarbeiters dargestellt. Dies kann mit Hilfe von Spiegelstrichen geschehen (ich bevorzuge diese Lösung wegen der besseren Übersicht) oder auch ausformuliert sein.

    Wenn der Mitarbeiter auf eine längere Karriere im Unternehmen mit unterschiedlichen Positionen zurückblicken kann, müssen die einzelnen Entwicklungsschritte berücksichtigt werden. Hierbei werden neben dem Datum des jeweiligen Wechsels oder der Beförderung auch die jeweiligen Verantwortungsgebiete dargestellt.

    Erst im Anschluss an diese Informationen erfolgt der so genannte Beurteilungsteil. Er setzt sich allgemein zusammen aus der Leistungsbeurteilung (Einsatzbereitschaft, Fachwissen/besondere Kompetenzen, Weiterbildungsbereitschaft, Arbeitsstil, Arbeitserfolg/besondere Erfolge, Führungsverhalten und der Gesamtbeurteilung.

    Die Beurteilung des Sozialverhaltens - intern wie extern - rundet das Zeugnis ab. Hier erfährt der Leser, wie der Mitarbeiter mit Vorgesetzten, Kollegen und Mitarbeitern ausgekommen ist und wie er sich gegenüber Kunden und anderen externen Gesprächspartnern verhalten hat.

    Abschließend wird der Grund für das Ausscheiden oder für die Erstellung des Zwischenzeugnisses genannt. Dazu gehören auch der Dank für die bisherigen Leistungen und gute Wünsche für die weitere berufliche und private Entwicklung (bei einm endzeugnis) oder Zusammenarbeit (bei einem Zwischenzeugnis).

    Die Basisinformationen zur Erstellung eines Arbeitszeugnis im Überblick:

      Ø vollständiger Name, evtl. Titel des AN

      Ø Geburtsort und Geburtsdatum

      Ø Einstellungs- und Ausscheidedatum

      Ø Funktion,  Stellenbeschreibung

      Ø Hauptaufgaben (hier kann  eine Aufstellung des MA oder die offizielle Stellenbescheibung hilfreich sein)

      Ø Unter- und  Überordnungsverhältnisse (an wen berichtete der AN?)

      Ø Für Führungskräfte: für wie viele MA  war der AN  verantwortlich?

      Ø Allgemeine  Leistungsbeurteilung (Informationen vom direkten Fachvorgesetzten)

      Ø besondere Stärken des AN bezüglich Arbeitserfolg und Fachkompetenz

      Ø Soziales Verhalten im Unternehmen (Informationen vom direkten Fachvorgesetzten)

      Ø Grund des Ausscheidens
       

    Zur einfachen und schnellen Zusammenstellung der wichtigen Daten stelle ich Ihnen hier gern den von uns entwickelten Erfassungsbogen zur Zeugnisausstellung zur Verfügung. Sie können ihn durch den Fachvorgesetzen ausfüllen lassen.

     

    Mitarbeitern, die diese Informationen selbst liefern möchten, sei hier eine kleine Abwandlung empfohlen:

     

    Für Ausbildungszeugnisse geeignet:

     


    Aufbau qualifziertes Arbeitszeugnis :

    1. Angaben über Person und Funktion des AN im Unternehmen
    2. Beschreibung/Auflistung der Hauptaufgaben
    3. Leistungsbeurteilung mit Erwähnung der besonderen Stärken 
    4. Angaben über das Sozialverhalten
    5. Dankes-, Bedauern- und Zukunftsformel

    Entgegen früherer Regelungen hat das Berliner Arbeitsgericht in 2003 bestimmt, dass Arbeitnehmer einen Anspruch auf die Dankes- und Zukunftsformel haben. Das Fehlen von Sätzen wie “Wir danken für die geleistete Arbeit und wünschen für die Zukunft viel Erfolg” können ein Zeugnis entwerten und das berufliche Fortkommen gefährden - AZ.: Arbeitsgericht Berlin 88Ca 604/03, Bundesarbeitsgericht 9 AZR 44/00


    Folgende Angaben dürfen keinesfalls das Arbeitszeugnis “bereichern”:

    Ø Mitgliedschaft in Partei oder Gewerkschaft

    Ø Zugehörigkeit zum Personalrat/Betriebsrat

    Ø Details aus dem Privatleben sofern sie nichts mit dem Job zu tun haben

    Ø Urlaubs, Krankheits- und Fehltage

    Ø Gehalt/Lohn

    Ø Verdacht auf strafbare Handlungen, Vorstrafen

    Ø Gerichtliche Auseinandersetzungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer

    Ø Der Kündigungsgrund sofern er für das weitere Berufsleben von Nachteil ist

    Ø Negative Beobachtungen und Bemerkungen

    Ø Religiöses

    Ø Nebentätigkeiten, Ehrenämter

    Ø Leistungsabfall

    Ø Alkoholabhängigkeit, Behinderungen

    Ø Abmahnungen